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Gesundheit und Alter
 

Person und Tod

von Paul Klünemann

Jeder Mensch stirbt – eine Binsenwahrheit und doch wohl nicht selbstverständlich im Bewusstsein jeder Person verankert. Ich möchte dieser Binsenwahrheit im Folgenden ein wenig nachgehen – aus der Sicht eines einfachen Menschen, der weder Mediziner noch Jurist oder sonst ein >Experte< ist.

Jeder Mensch stirbt. Diese Aussage verweist auf wesentliches. Jeder Mensch stirbt; es stirbt nicht die Gesellschaft, nicht die Menschheit, nicht eine Gruppe: es stirbt der Mensch als Person. Der Sterben, der Tod ist personal wie sonst nichts im Leben einer Person. Nur dieser eine Mensch kann seinen Tod sterben, nur dieser eine Mensch kann sein eigenes Sterben >erleben<; >empfinden<. Nur diese eine Person kennt seine Bedürfnisse während des Sterbens, sein Wollen während des Sterbens; diese Person weiß um seine Bedürfnisse erst im Prozess des Sterbens selbst; er weiß sie nicht vorher – und nachher kann er sie nicht mehr berichten, er nimmt die Kenntnis seiner Bedürfnisse buchstäblich mit ins Grab – oder wohin immer sonst. Wir - die >Überlebenden< - mögen diese Unkenntnis bedauern. Nicht nur das, wir wehren uns persönlich gegen diese Unkenntnis unseres eigenen Selbst. Wir verlangen von uns bereits jetzt festzulegen, wie im Sterbeprozess mit uns verfahren werden soll; wir möchten bereits heute festlegen, welche Bedürfnisse wir im Sterbeprozess haben und wie diese unsere Bedürfnisse erfüllt werden sollen. Wir beachten nicht die Unmöglichkeit dieses Vorhabens, denn wir wissen einfach nicht, wie unser Sterbeprozess ist: genauer: ich weiß nicht um meine Gefühle und Bedürfnisse in meinem Sterben so wenig wie mein Nachbar um die seinen weiß. Eines scheint mir aber sicher zu sein: die Bedürfnisse im Sterben, das >erleben< des Sterbens und das Empfinden des Todes wird bei meinem Nachbar ein anderes sein als bei mir. Müssen wir dieses nicht sogar hoffen; wäre es nicht traurig, wenn wir Personen nicht mal in unserem eigenen Tod eigenständig und einzig wären?
Wenn wir, wenn ich aber nicht wissen kann, welche Bedürfnisse ich zu welchem Zeitpunkt meines Sterbens habe, wie ich welche Ereignisse um mich herum erlebe und empfinde, so ist daraus ein gewichtiger Schluss zu ziehen: ich kann jetzt, im bewussten, durch Handlung, durch Vorsorge, durch Wissen (wenn es auch nur ein scheinbares ist) bestimmtes Leben eben nicht bereits jetzt für mein Sterben handeln, nicht bereits jetzt für mein Sterben vorsorgen, bereits jetzt um mein Sterben vorsorgen. Ich muss um mein Sterben wissen, allerdings kann ich nicht um die Vorgänge im Zeitpunkt des Todes (wie lang immer dieser Zeitpunkt gesetzt wird) wissen.

Nichtwissen aber macht Angst. Tatenlos einem unausweichlichen Ereignis entgegengehen macht Angst. Nichtwissen im Wissen macht Angst. Angst ist ein personales Warnsignal mit dem Ziel des personalen Es, dem Ich zu veranlassen eine Situation zu verlassen. Personale Angst veranlasst zum personalen Handeln. So gehen wir, die Menschen als Person also hin und Handeln. Wir legen fest, was wir im Sterben wollen, wie wir behandelt werden wollen. Wir legen fest, wie wir sterben wollen und möglichst auch noch wo. Wir wollen festlegen, woran wir sterben wollen nach welchen Behandlungen und welche Behandlungen wir nicht wollen. Wir bilden uns so ein, das Sterben in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig aber ahnen wohl die meisten Personen, dass dem nicht so ist. So bleibt die Angst, so bleibt auch die Unmöglichkeit, sich auf das Sterben, auf den Tod wirklich einlassen zu können.

Das Fehlen eines Einlassens auf den Tod hat massive Auswirkungen auf das Leben der Person, die sich nicht einlassen kann. Der Tod ist ein, nein >das< personale Ereignis des Lebens der Person. Der Tod ist viel personaler als die Geburt, denn die Geburt ist eine Passion, sie geschieht ohne Empfindung, ohne Gefühl der geborenen Person. Der Tod hat ein anderes Kaliber als alles andere im Leben. Wenn es >das< personale Ereignis eines Lebens ist, bedeutet das die Unmöglichkeit mit diesem Ereignis zu leben, >die< Unfreiheit der Person schlechthin. Konkret: kann ich mein Sterben und meinen Tod nicht in mein Leben integrieren, laste ich mir die elementarste Unfreiheit auf, die in meinem Leben denkbar ist. Ich kann als Person nicht frei sein bei gleichzeitiger Angst vor dem Tod. Diese Aussage reicht nicht aus, sie ist krasser zu formulieren: ich kann als Person nicht frei sein, wenn ich mich als Person nicht vom Tode aus denken kann.

Angst vor dem Tod gleichzusetzen mit elementarer Unfreiheit scheint für viele nicht nachvollziehbar zu sein – und doch bin ich von der Richtigkeit überzeugt. Angst vor dem Tod bedeutet die Unmöglichkeit, das eigene Sterben, den eigenen Tod zu denken. Alles Handeln, alles Wissen in Richtung auf Tod ist immer gerichtet auf Vorstellungen, die das Leben selbst uns erfahrbar gemacht hat. Alles Handeln und alles Wissen in Bezug auf den Tod ist daher Aktionismus und Glauben und damit das Gegenteil von dem, was wir zu tun glauben. Gleichzeitig aber klammere ich mich notwendig mit aller Macht an das Leben, wenn ich den Tod nicht in das Leben integrieren kann. Kann ich mir selbst nicht mehr helfen, erwarte ich, dass andere mir helfen. Ich mache mich abhängig von den Leistungen anderer, die um jeden Preis mein Leben retten sollen, gar müssen.
Betrachten wir unser Handeln ein wenig genauer. Das gibt es zur Zeit die Diskussion über die Patientenverfügung. Vorrangig geht es darum, den Willen des Patienten, also der Person über sich selbst in den Vordergrund zu stellen, also dem Willen des Patienten für seinen eigenen personalen Sterbeprozess zu entsprechen. Aber, ein Patient, einer Person kann dieses Wollen nicht vor seinem Sterbeprozess festlegen, weil keine Person wissen kann, welche Bedürfnisse sie im Sterben tatsächlich hat. Sie weiß nicht, ob sie wie behandelt werden möchte, sie weiß nicht, ob sie sich zurückziehen möchte, allein sein möchte, allein mit sich selbst sterben möchte – wie es dem elementar personalem Vorgang des Sterbens entsprechen würde, an dem niemand beteiligt ist außer des Sterbenden selbst. Alle Anweisungen einer Person für den Fall ihres Sterbens sind nicht mehr als Vorstellungen – geboren aus Angst oder anderen Gefühlen während des Lebens – für den Zeitpunkt des Sterbens, die mit der Wirklichkeit zum Zeitpunkt des Sterbens nur zufällig etwas zu tun haben können. Der >Gesetzgeber<, konkret also die Personen, die über die Patientenverfügung diskutieren und entscheiden, scheinen genau diese doch recht simple Tatsache zu spüren. Sie formulieren das Recht der Patientenverfügung so, das dem Willen der Person entsprochen werden soll, allerdings muss die verfügende Person die Situation, für die sein Wille gelten soll, so genau beschreiben, dass die Situationsbeschreibung faktisch nie auf eine tatsächlich gegebene Situation zutreffen wird. Eine Patientenverfügung ist so genau das, was sie beschreibt: ein vorgestellter Wille für eine vorgestellte Situation, in der eine Handlung oder Nichthandlung von Dritten vorgeschrieben wird. Eine Patientenverfügung ist ein wertvolles Dokument zur Beherrschung einer Angst; eine Patientenverfügung ist ein Psychopharmakum für die dem eigenen Tod mit Angst entgegenblickende Person. Aus gesetzgeberischer Sicht ist sie ein Placebo mit erheblicher Wirkung. Der Gesetzgeber, eine Institution gaukelt den Menschen, den Personen vor, sich mit dem Tod zu beschäftigen, sich mit dem Tod wirklich beschäftigt zu haben, wenn die Person eine Patientenverfügung formuliert und hinterlegt hat. Sie gaukelt den Personen vor, damit das Thema Sterben zu den Akten legen zu können. Gleichzeitig verbleiben die Personen in der elementaren Unfreiheit, die sie notwendig in Abhängigkeit nicht von Personen bringen, sondern von Institutionen, die nicht sterben können. Abhängigkeit aber ist die Voraussetzung für Macht, für Nutzen dieser Institutionen oder der Menschen darin, solange diese Menschen entmenschlichte Funktionäre von Institutionen sind. Elementare Unfreiheit ist die Voraussetzung jeder Macht von Institutionen. Elementare Unfreiheit ist Bedingung für die Definition einer relativen Freiheit für die Personen durch die, durch eine Institution, hier vorrangig durch den >Staat<. Elementare Unfreiheit ist die Bedingung für die Unterwerfung eines Menschen unter die Regeln der relativen Freiheit für die Person. Personen akzeptieren so gut wie jegliche Form von relativer Freiheit, solange eine Institution die Regeln für die relative Freiheit für alle von diesen Regeln betroffenen Personen gleich gestaltet. Betrachten wir die Demokratietheorie: sie geht keineswegs von der Freiheit der zur Demokratie gehörenden Personen aus, sondern sie setzt lediglich voraus, das die Personen einer Demokratie gleiche Freiheiten haben, wie groß diese Freiheiten auch immer sein mögen. Eine Institution daher, um ihre Macht zu sichern, einige Bedingungen zusammen bringen:

  1. sie muss Personen zwingen, sich latent – unterschwellig immer mit dem Tod zu beschäftigen
  2. gleichzeitig muss sie Personen ermöglichen, rational eine Lösung für das Problem des eigenen Todes finden zu können.

Die Institution des Staates Deutschland schafft seit längerem genau diesen Spagat durch die verschiedenen Diskussionen und Aktionen, die geführt werden: die Diskussion um die Patientenverfügung, die Diskussion um die Transplantation haben die lebende Person im Blick, gleichzeitig aber ist unterschwellig immer der Tod in der Rede dabei. Die Diskussion um die Fortschritte in der Medizin ist nur sinnvoll vor dem Hintergrund des drohenden Todes bei gleichzeitiger Hoffnung auf verlängertes, möglichst sogar unsterbliches Leben.

Ich möchte den Prozess des Sterbens von anderer Seite beleuchten. Keine Person weiß um seine Bedürfnisse während des Sterbens und um seine Empfindungen zum Zeitpunkt des Todes. Aber eine Unmöglichkeit positiver Aussagen bedeutet nicht notwendig die Unmöglichkeit auch negativer Aussagen. Das Sterben einer Person ist für diese Person ein notwendig außergewöhnliches, gleichzeitig finales Ereignis. Die Person, ich als Person ziehe mich in meinem Sterben aus der Welt, auch aus meiner Welt zurück in mich selbst. Wichtiges wird in meinem Sterben je unwichtiger, je weiter mein Sterben fortgeschritten ist. Recht, Rechtsetzung, meine Unterwerfung unter dieses Recht wird deckt sich umso mehr als eine scheinbare Unterwerfung auf, je weiter mein Sterben fortschreitet. Macht über mich wird umso mehr als scheinbare Macht aufgedeckt, je weiter ich im Normalzustand des Lebens im Sterben mich entferne. Mein eigener Wille, meine eigene Verfügung entpuppt sich umso mehr als Geschwätz von gestern, je weiter ich in der Erfahrung des Sterbens voranschreite. Wohl gemerkt, diese Aussagen sagen nichts über mein tatsächliches Erleben im Sterbeprozess aus; nichts desto trotz halte ich diese Aussagen für als Wahr zulässig. Ein sterbender Mensch ist für lebendige Macht nicht mehr erreichbar; ein sterbender Mensch denkt anders als die Lebenden um ihn herum; je weiter das Sterben fortschreitet, je weiter entfernen sich die Denkebenen voneinander; umso schwieriger wird auch die Verständigung zwischen beiden Ebenen, bis sie schließlich – irgendwann vor, spätestens aber mit dem Tod – gänzlich unmöglich wird. Eines ist aber sicher: nicht die Denkebene des Lebenden ist für den Sterbenden wichtig, sondern sein eigenes, sich veränderndes Denken und Empfinden bleibt für ihn entscheidend, während das Denken und Empfinden der Lebenden in der Weite der Unwichtigkeit für den Sterbenden sich verflüchtigt. Die Person, ich selbst kommt am Ende des Lebens endgültig zu mir, niemand kann das verhindern, nicht einmal ich selbst mit allen ängstlichen Verfügungen zu guten Lebzeiten. Negatives Wissen, also das Wissen um das im Tod als unwichtig im Nebel der Zeiten verschwindende führt nicht zur Erkenntnis des Verschwindens der eigenen Person im Sterben, sondern muss im Gegenteil zur Erkenntnis der eigenen Person im Sterben führen: ich bin in meinem Sterben nicht nur wichtig, sondern entscheidend, niemand kann mich ersetzen, niemand kann mich beeinflussen in diesem Ereignis. Es ist allein mir zugehörig, ich als Person bin allein ihm zugehörig. Ich kann machen was ich will, Institutionen können machen was und wie sie wollen; ich bin als Person unabdingbar in diesem Prozess. Weil ich aber unabdingbar bin, muss ich mein Leben von diesem Prozess her leben; kann ich mein Leben nur von der Erkenntnis meiner Persönlichkeit aus diesem Prozess heraus leben.

Alles schön und gut, aber was folgt daraus? Es folgt zweierlei aus diesen einfachen, fast banalen Überlegungen.
Zum ersten ist die Relativierung des eigenen Denkens über das eigene Sterben, den eigenen Tod zwingend. Stelle ich eine Patientenverfügung auf, stelle ich meinen Glauben an das Wissen um mein Sterben als Wissen dar bei gleichzeitiger unterschwelliger Angst, dass mein Wissen doch nur Glauben ist. Mein Tod ist also nicht positiv geregelt, ich muss Angst haben trotz meines geglaubten, positiven Wissens, das aufgrund seiner Positivität im Glauben notwendig im Glauben verbleiben muss. Die Angst vor dem Tod ist also – auch und - vor allem eine Angst vor der Falschheit meines positiven Wissens vor dem Tod. Meiner grundlegenden Unfreiheit kann ich also entgehen, wenn ich mein positives Wissen und damit notwendig Glauben durch das negative Wissen über meinen Tod ersetze. Negatives Wissen zu Sterben und Tod führt notwendig zur Stärkung des Wissens um die eigene Person, es führt notwendig und gleichzeitig zur Relativierung jeder Macht, jedes Rechts; jeder Person und jeder Institution über mich als Person. Negatives Wissen über die Vorgänge beim Sterben – was wird unwichtig – stärkt das Wissen um die Zentralität der eigenen Person – ohne das Wissen konkret auszuformulieren oder nur konkret ausformulieren zu können. Positives Wissen im Sterben ist >gewusster< Glaube, nicht aber geglaubtes Wissen.

Das Wissen um die Zentralität des eigenen Seins bedeutet aber gleichzeitig die Aufhebung aller grundlegenden Unfreiheit gegenüber allem Recht, gegenüber allen Institutionen. Rechtsverhältnisse, Institutionen und ihr Handeln können von einem Standpunkt aus gesehen werden, aus dem heraus die relative Unwichtigkeit von Recht, von Institution für mich als Person gesehen und erkannt werden können. Entscheidendes ändert sich: ich erkenne mich nicht mehr abhängig vom Recht, von Institutionen; ich muss mich nicht mehr unterwerfen der Macht und der Bürokratie, sondern ich kann Recht; Macht, Institution quasi von außen betrachten im Verhältnis zu mir als lebender Person. Macht, Institution, Recht bleiben bestehen auch für mich als lebende Person, aber mein Blick von außen, mein Blick auf mich selbst von meinem Tod aus relativiert Macht über mich als Macht, die von meiner Entscheidung, vom meinem Verhältnis zur Macht abhängig ist. Nicht mehr die Institution definiert meinen Freiheitsgrad vor dem Hintergrund meiner Angst vor dem Tod, sondern ich als Person definiere den Grad der Macht über mich vor dem Hintergrund meines negativen Wissens über mein eigenes Sterben.

In der Konsequenz: ich als Person lebe ich nicht mehr in Angst auf den Tod hin, sondern ich als Person lebe aus der – meiner alles entscheidenden Bedeutung im Tode mein Leben.

Die Bedeutung für mein Sein in der Gesellschaft ist eminent, die Bedeutung dieser Umkehrung für alle Institution ist eminent. Ihr soll hier nicht mehr im Einzelnen nachgegangen werden, sondern nur in einem Satz: nicht mehr ist die Gesellschaft vor mir als Person, sondern ich als Person bin vor jeder Gesellschaft, vor jedem Recht. Eine Institution muss hier allerdings weiter erwähnt werden, wenn auch nicht abschließend: die Kirche – für mich die katholische Kirche. Sie steht mir ihrer Lehre in einem Dilemma: denn einerseits lehrt sie Glauben – also positiv über das Geschehen im Sterben, im Tod und nach dem Tod. Sie lehrt diesen Glauben notwendig für die Person in der Erkenntnis, dass die Person stirbt. Allerdings geht sie mit dieser Lehre auf den ersten Blick merkwürdig vorsichtig um. Sie stellt anstelle dieser positiven Lehre viel mehr das Leiden in den Vordergrund, rückt gleichzeitig aber die Wirkung von Sterben und Tod als Voraussetzung für alles danach weit in den Hintergrund. Dieses – auf den ersten Blick – merkwürdige Verhalten wird erklärbar vor dem Hintergrund der oben geführten Überlegungen: wenn die Kirche die Personalität lehrt in alle Konsequenz, lehrt sie notwendig die Unabhängigkeit >ihrer< Gläubigen von sich selbst mit. Genau diese Unabhängigkeit will sie als Institution nicht, kann sie angesichts eines Macht- und Wahrheitsanspruchs nicht wollen. Die Lehre der Kirche, konsequent gelehrt, markiert das Ende aller Kirche. Ist es daher ein Zufall, wenn Jesus keine Kirche gegründet hat?

 

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